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Wasserverbandstag e. V.

Informationen zu Interessen

integrative Wasserwirtschaft, Verbände entlang des Wasserkreislaufs

Themen

Diese Interessen wurden von der Organisation bei der Registrierung im Lobbyregister angegeben. Für jedes dieser Themen ist ein Ausschuss zuständig.

Vorstand und Geschäftsführung

Hinweise zu Vorstand und Geschäftsführung: Organe des Wasserverbandstag e.V. sind: 1. die Mitgliederversammlung, 2. der Ausschuss, 3. der Vorstand. (1) Der Vorstand besteht: a) aus dem Präsidenten, b) je einem Vertreter aus den Wahlbezirken der Wahlgruppe I, jeweils einem weiteren Mitglied, wenn der Beitrag des einzelnen Wahlbezirks 15 % des Gesamtbeitrags der Wahlgruppe I übersteigt. Das gleiche gilt
für jede weitere angefangene 15 % des Beitragsaufkommens. c) aus den Mitgliedern der Wahlgruppe II. Die Zahl der Vorstandsmitglieder der Wahlgruppe II ergibt sich aus dem
Verhältnis ihres Beitragsaufkommens zu dem der Wahlgruppe I. Innerhalb der Wahlgruppe II verteilt sich die Zahl der Vorstandsmitglieder nach dem Verhältnis des Beitragsaufkommens der Wahlbezirke 13 und 14 zueinander. Innerhalb des Wahlbezirks 13 verteilen sich die Sitze wie folgt: Sind vier Sitze oder mehr vorhanden, so erhält zunächst jeder Regierungsbezirk einen Sitz. Die restlichen Sitze verteilen sich entsprechend dem Beitragsaufkommen in den Regierungsbezirken. Dabei wird das Hare‐Niemeyer‐Verfahren angewendet, wobei die Beiträge den Stimmen entsprechen. Sind weniger als 4 Sitze vorhanden, so gelten die Sätze 6 und 7
entsprechend. Die Zahl der Vorstandsmitglieder der Wahlgruppe II darf nicht höher sein als die der Wahlgruppe I. Die ermittelten Zahlen werden nach unten abgerundet. d) Der Vorstand wird für einen Zeitraum von 5 Jahren gewählt. (2) Die Mitglieder des Vorstandes bleiben gleichzeitig Mitglieder des Ausschusses. Sie haben im Ausschuss jedoch kein Stimmrecht bei Beschlüssen über die Entlastung des Vorstandes und Geschäftsführers sowie in eigenen Angelegenheiten, § 9 (5) e. (3) Der Vorstand bestellt den Geschäftsführer und etwa erforderliche weitere Dienstkräfte. Der Geschäftsführer erledigt die Aufgaben der laufenden Verwaltung selbständig; er ist insoweit besonderer Vertreter i. S. des § 30 BGB. Das Nähere regelt die vom Vorstand aufzustellende Geschäftsordnung. (4) Der Vorstand regelt alle Angelegenheiten des Wasserverbandstag e.V., die nicht der Beschlussfassung des Ausschusses bzw. der Mitgliederversammlung vorbehalten sind und trifft die Anordnungen über seine Geschäftsführung und Geschäftseinteilungen selbstständig. (5) Der Vorstand stellt den
Haushaltsplan auf. Ihm obliegt die Verwaltung des Vermögens des Wasserverbandstag e.V. Der Vorstand kann über‐ und außerplanmäßige Ausgaben bis zur Höhe von 50.000 Euro beschließen. Der Geschäftsführer verfügt über solche Ausgaben bis zur Höhe von 12.000 Euro. Der Geschäftsführer berichtet dem Vorstand zeitgerecht über die angefallenen Überziehungen. (6) Der Vorstand ist berechtigt, den Präsidenten oder ein anderes Vorstandsmitglied zur Vornahme von Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen jeder Art zu ermächtigen. (7) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Präsident und die Vizepräsidenten. Jeder ist allein vertretungsberechtigt. (8) Die Ämter der Vorstandsmitglieder sind Ehrenämter. Die Höhe der an die Vorstandsmitglieder zu zahlenden Vergütung für Reisen und sonstige Aufwendungen setzt der Ausschuss, die Vergütung des Geschäftsführers und der sonstigen Dienstkräfte setzt der
Vorstand fest. (9) Ein Vorstandsmitglied scheidet aus dem Vorstand mit sofortiger Wirkung aus, sobald es seine nach § 9 Abs. 4 Satz 1 erforderliche Funktion im Verband verliert. Scheidet ein
ordentliches Vorstandsmitglied aus, nimmt bis zur nächsten Wahl der als Stellvertreter in den Vorstand Gewählte die Stelle des ausgeschiedenen Mitglieds ein. Auf schriftliches Verlangen
mindestens eines Ausschussmitglieds erfolgt die Nachwahl eines neuen ordentlichen Vorstandsmitglieds.

Vertretung

Name Position Info
Albers, Heiko Präsidentschaft
Burg, Dörte stellvertretende Geschäftsführung
Bühning, Uwe stellvertretende Präsidentschaft
Grossmann, Achim stellvertretende Präsidentschaft
Hennies, Godehard Geschäftsführung

Übersicht der Einladungen zu 3 Tagesordnungspunkten

Für die hier aufgeführten Ausschusssitzungen wurden Einladungen ausgesprochen