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Landesjugendhilfeausschuss des Landes Sachsen-Anhalt

Informationen zu Interessen

Das Landesjugendamt besteht aus dem Landesjugendhilfeausschuss (LJHA) und der Verwaltung des Landesjugendamtes (zweigliedrige Verwaltung). Grundlage für das Handeln sind das Sozialgesetzbuch (SGB VIII - KJHG), das Ausführungsgesetz des Landes zum KJHG (KJHG-LSA) und die Satzung für das Landesjugendamt. Der Landesjugendhilfeausschuss befasst sich mit allen Aufgaben des überörtlichen Trägers der Jugendhilfe.

Themen

Diese Interessen wurden von der Organisation bei der Registrierung im Lobbyregister angegeben. Für jedes dieser Themen ist ein Ausschuss zuständig.

Vorstand und Geschäftsführung

Name Position Info
Anger, Nicole Vorsitz
Begrich, Pascal stellvertretender Vorsitz
Koch, Heike Geschäftsführung