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Feuerwehr-Unfallkasse Mitte

Themen

Diese Interessen wurden von der Organisation bei der Registrierung im Lobbyregister angegeben. Für jedes dieser Themen ist ein Ausschuss zuständig.

Vorstand und Geschäftsführung

Hinweise zu Vorstand und Geschäftsführung: Der Vorstand besteht aus je 4 Vertretern der Versicherten und der Träger des Brandschutzes, davon jeweils 2 aus Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die Vertreterversammlung besteht aus je 8 Vertretern der Versicherten und der Träger des Brandschutzes, davon jeweils 4 aus Sachsen-Anhalt und 4 aus Thüringen.

Der Geschäftsführer führt die laufenden Verwaltungsgeschäfte, soweit Gesetz oder sonstiges für die Kasse maßgebendes Recht nichts Abweichendes bestimmen (§ 36 Abs. 1 SGB IV). Der Geschäftsführer - im Verhinderungsfall sein Stellvertreter - vertritt im Rahmen seines Aufgabengebietes die Kasse gerichtlich und außergerichtlich.

Übersicht der Einladungen zu 2 Tagesordnungspunkten

Für die hier aufgeführten Ausschusssitzungen wurden Einladungen ausgesprochen