Zum Hauptinhalt springen

Ärztekammer Sachsen-Anhalt

Informationen zu Interessen

Die Aufgaben der Ärztekammer ergeben sich vorrangig aus § 5 KGHB-LSA. Sie nimmt die beruflichen Belange der Ärztinnen und Ärzte des Landes unter Beachtung der Interessen der Allgemeinheit wahr. Der Interessenbereich betrifft alle Regelungen, die die ärztliche Berufsausübung tangieren, vom Rettungswesen über das Recht der Hochschulen/Hochschulmedizin bis zur Berufsbildung. Die Ärztekammer ist zuständige Stelle nach dem BBiG für die Ausbildung der Medizinischen Fachangestellten.

Themen

Diese Interessen wurden von der Organisation bei der Registrierung im Lobbyregister angegeben. Für jedes dieser Themen ist ein Ausschuss zuständig.

Vertretung

Name Position Info
Prof. Dr. med. habil. Ebmeyer, Uwe Präsidentschaft

Vorstand und Geschäftsführung

Hinweise zu Vorstand und Geschäftsführung: Der Vorstand der Ärztekammer Sachsen-Anhalt setzt sich gemäß § 17 des Gesetzes über die Kammern für Heilberufe Sachsen-Anhalt (KGHB-LSA) in Verbindung mit § 7 Abs. 1 der Hauptsatzung aus dem Präsidenten oder der Präsidentin, dem Vizepräsidenten oder der Vizepäsidentin und sieben Beisitzern. Sie werden von gewählten Mitgliedern der Kammerversammlung aus ihren Reihen bestimmt. Vorstand und Kammerversammlung gehören nur Ärzte und Ärztinnen an, die Mitglieder der Ärztekammer Sachsen-Anhalt sind. Die Geschäftsführung wird vom Vorstand gemäß 7 Abs. 4 der Hauptsatzung bestimmt.